Ethische Richtlinien nach den Standesregeln vom Fachverband der gewerblichen Dienstleister für die freien Gewerbe der Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit, deren Tätigkeiten personenbezogen ausgeübt werden (Humanenergetik)

Genehmigt vom Erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich mit Beschluss gemäß § 19 Abs. 4 GO vom 23.4.2014 

 

Ich beachte im Umgang mit Klienten folgende Vorgaben:

 

1. Ich verpflichte mich, das Leben, die physische und psychische Gesundheit des Klienten nicht zu gefährden und die Tätigkeit ausschließlich am Wohle des Klienten auszurichten.

 

2. Ich begegne den Klienten in einer Haltung der Achtsamkeit, Wertschätzung, Anteilnahme, Sorgfalt und hoher Verantwortlichkeit.

 

3. Ich stelle keine Diagnose, führe keine Therapien und Behandlungen im medizinischen Sinne durch oder übe keine Heilkunde im gesetzlichen Sinne aus. Ich stelle durch geeignete Maßnahmen sicher, dass bei Klienten nicht der Eindruck entsteht, dass ärztliche Behandlungen durchgeführt werden oder Leistungen der freien Berufe oder reglementierten Gewerbe erbracht werden.

 

4. Ich achte und wahre die Willensfreiheit der Klienten. Ich unterlasse die Ausübung von Druck, Täuschungen, Manipulationen, das Aufzwingen der eigenen Meinung, die Beeinflussung durch Angstmacherei sowie anderer Formen von subtiler Beeinflussung auf den Klienten. Ich kultiviere Wertfreiheit und Offenheit in der Beziehung zum Klienten.

 

5. Ich achte sorgfältig auf die Autonomie, die freie Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit sowie die weltanschaulich-religiöse Individualität des Klienten und verletze diese nicht.

 

6. Ich erkläre die angewandte Arbeitsmethode, ihre Wirkungsweise und ihre Grenzen in verständlicher, sachlicher und nachvollziehbarer Weise.

 

7. Ich gebe keine unseriösen Versprechen bezüglich der zu erwartenden Wirkung der angewandten Methode und verpflichte mich zur Bescheidenheit im Umgang mit Erfolgen.

 

8. Ich sorge für Honorartransparenz, einen klar definierten Arbeitsumfang und einen ordnungsgemäßen Vertragsabschluss vor Auftragsbeginn.

 

9. Ich sorge für einen angemessenen Arbeitsbereich, der ausschließlich der Berufsausübung dient und eine ungestörte Berufsausübung ermöglicht.

 

10. Ich verpflichte mich zur Verschwiegenheit über die mir anvertrauten Angelegenheiten von Klienten. Diese Verschwiegenheit besteht nicht, wenn und insoweit mich der Klient ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet.